Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um die Energieversorgung
Wer, wie, was? Wieso, weshalb, warum?
Man kann ja nicht alles wissen. Und im Zusammenhang mit dem Thema Energieversorgung gibt es selbstverständlich immer mal wieder die ein oder andere Frage:
"Wie war das nochmal mit dem Arbeitspreis?"
"Was genau ist eigentlich die Bundesnetzagentur?"
"Warum gibt es ein Erneuerbare-Energien-Gesetz?"
Damit Sie als Kunde künftig besser durchblicken durch den "Begriffe-Dschungel", haben wir die wichtigsten Schlagwörter in einer Art "Lexikon der Energieversorgung" zusammengestellt und kurz erläutert, in alphabetischer Reihenfolge. Einfach auf die Buchstaben klicken und dann durch die Stichworte scrollen.
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Kernkraftwerk
Bei Kernkraftwerken wird die Energie zur Wasserdampferzeugung aus einer Reihe kontrollierter Kernspaltungen gewonnen. Der Vorteil liegt in der Schadstofffreiheit, der Nachteil dagegen ist das Risiko eines atomaren Zwischenfalls sowie die noch nicht endgültig geklärte Endlagerung.
Kilowatt
Ist die Maßeinheit für Energie. Eine Kilowattstunde (kWh) gibt an, wie viel Leistung in einer Stunde verbraucht wird.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Nutzungsentgelt, das Stromnetzbetreiber an die Kommunen als Gegenleistung zur Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege für die Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen zahlen. (Quelle: VDEW)
Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Die Konzessionsabgabenverordnung vom Januar 1992 regelt die Zulässigkeit und Bemessung der Zahlung der Konzessionsabgabe an die Gemeinden.
Kopplungspunkt
Schnittstellen zwischen zwei Netzen. Ein Kopplungspunkt kann eine Übernahme- oder Übergabestelle sein. Aus der Sicht der KEHAG übergibt der Transportkunde Gas an einem ersten Kopplungspunkt an die KEHAG. Die KEHAG übergibt die transportierte Gasmenge am zweiten Kopplungspunkt an den Netzendkunden.
Kunde
Eine natürliche oder juristische Person, die auf vertraglicher Basis Leistungen der KEHAG in Anspruch nimmt. Zu unterscheiden sind der Transportkunde, der Gas über das Netz der KEHAG liefert und der Netzendkunde, der das gelieferte Gas aus dem Netz der KEHAG entnimmt.
KWK
Kraft-Wärme-Kopplung. Heizkraftwerke dieses Typs erzeugen sowohl Strom als auch Fernwärme und erreichen damit eine bessere Ausnutzung der eingesetzten Brennstoffe. (Quelle: VDEW)
KWK-Gesetz
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) wird der Ausbau von KWK-Anlagen in Deutschland gefördert. Die Betreiber begünstigter KWK-Anlagen erhalten bis zum Jahr 2010 einen gesetzlich festgelegten Zuschlag für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll eine zusätzliche Minderung der Kohlendioxidemission im Bereich der Stromerzeugung erreicht werden. Das KWK-Gesetz trat am 1. April 2002 in Kraft. (Quelle: VDEW)





